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   BSG, 26.06.1980 - 8a RU 48/79   

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https://dejure.org/1980,5616
BSG, 26.06.1980 - 8a RU 48/79 (https://dejure.org/1980,5616)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1980 - 8a RU 48/79 (https://dejure.org/1980,5616)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 8a RU 48/79 (https://dejure.org/1980,5616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinsmitglied - Bauarbeit - Versicherungpflicht

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 8a RU 48/79
    Nach der für eingetragene und nicht eingetragene Vereine einheitlichen Rechtsprechung des BSG zur Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Vereinsbauarbeiten (BSGE 14, 1; 17, 211) schließt im Arbeitsrecht - die Mitgliedschaft in einem Verein - wie auch.
  • BSG, 31.07.1962 - 2 RU 110/58

    Anspruch auf Gewährung von Sterbegeld und Witwenrente aus der Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 8a RU 48/79
    Nach der für eingetragene und nicht eingetragene Vereine einheitlichen Rechtsprechung des BSG zur Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Vereinsbauarbeiten (BSGE 14, 1; 17, 211) schließt im Arbeitsrecht - die Mitgliedschaft in einem Verein - wie auch.
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ob Arbeitnehmern ein Entgelt für ihre Tätigkeit gezahlt wird, ist für das Vorliegen einer Beschäftigung iS des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wie auch iS des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV nicht ausschlaggebend (vgl BSG vom 26.6.1980 - 8a RU 48/79 - SozR 2200 § 539 Nr. 68, vom 30.6.2009 - B 2 U 3/08 R - UV-Recht Aktuell 2009, 1008, 1014 und vom 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27 RdNr 14 - Postzustellerfall) .
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von

    Ausschlaggebend ist allein die persönliche Abhängigkeit bei der Dienstleistung, die mit einer wirtschaftlichen Abhängigkeit einhergehen kann, aber nicht muss (vgl BSG vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R - Juris RdNr 17; BSG vom 23. September 1982 - 10 RAr 10/81 - SozR 2100 § 7 Nr. 7 S 4; BSG vom 26. Juni 1980 - 8a RU 48/79 - SozR 2200 § 539 Nr. 68 S 193; BSG vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - SozR 2200 § 1227 Nr. 19 S 41).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Beschäftigung gegen Entgelt ist also - anders etwa als in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68) - unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung eines die Beitragspflicht zur BA begründenden Beschäftigungsverhältnisses (vgl auch BSGE 20, 154, 156).
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 16/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Service- und Sicherheitspersonal im

    Ihnen ist nach der Senatsrechtsprechung zwar nicht zwingend eine entscheidende Indizwirkung für eine abhängige Beschäftigung beizumessen (vgl BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 3/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 33 RdNr 15) ; umgekehrt ist eine abhängige Beschäftigung aber auch nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sich bestimmte Weisungsrechte oder Vorgaben aus der Eigenart der Tätigkeit ergeben oder ihr innewohnen (so bereits BSG Urteil vom 26.6.1980 - 8a RU 48/79 - SozR 2200 § 539 Nr. 68 S 193 f; vgl auch BSG Urteil vom 19.8.2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 20; BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 30) .
  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R

    Unfallversicherungsschutz - Beschäftigungsverhältnis - Tagesmutter - Tagespflege

    Davon abgesehen ist Entgeltlichkeit nicht Voraussetzung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO, weist allerdings beim Zusammentreffen mit persönlicher Abhängigkeit von einem Unternehmer auf das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses hin (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).
  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 329/89

    Umfang der Gefährdungshaftung nach LuftVG; Verkehrssicherungspflicht eines

    Bei einer solchen greift das Haftungsprivileg nicht Platz (BSozG Urteile vom 26. Juni 1980 - 8a RU 48/79 - und vom 12. Mai 1981 - 2 RU 40/79 - SozR 2200 RVO § 539 Nr. 68 und 81).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 32/96

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozeßführungsbefugnis - Sozialhilfeträger -

    Denn wenn das Gesetz für die anderen beiden Bereiche der Sozialversicherung sogar eine entgeltliche Beschäftigung fingiere, müsse diese Fiktion erst recht für die Unfallversicherung gelten, bei der die Entgeltlichkeit keine Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).

    Zutreffend weist das LSG auch darauf hin, daß der Umstand, daß die Tätigkeit nicht entlohnt, sondern lediglich ein sog Arbeitstaschengeld bzw eine Anwesenheitsprämie von 10, 00 DM gezahlt wurde, dem Unfallversicherungsschutz nicht entgegenstand (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 3/91

    Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Vereinsbauarbeiten - Voraussetzungen

    Daher kann auch ein Vereinsmitglied bei Bauarbeiten für den Verein als Beschäftigter nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO versichert sein (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).

    Der Senat hat deshalb in seinem Urteil vom 31. Januar 1961 (BSGE 14, 1, 4) den Versicherungsschutz nicht bereits deshalb bejaht, weil es sich um den Bau eines Vereinshauses gehandelt hat, sondern weil die Arbeitsleistung nicht aufgrund von Mitgliedspflichten erbracht worden war (ebenso BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz einer Übungsleiterin im Reitverein bei Festumzug

    Im übrigen hat das BSG bei der Frage des Versicherungsschutzes von Vereinsmitgliedern nach § 539 Abs. 2 RVO schon bisher nicht auf etwaige Fachkenntnisse oder die Gefährlichkeit der verrichteten Arbeiten abgehoben (vgl Urteil vom 29. April 1982 - 2 RU 83/80 - USK 82256 - Abnahme der Fallschirmspringerprüfung; Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 55/82 - USK 8366 - Abbau eines Festzeltes, SozR 2200 § 539 Nr. 68 - Flughallenbau - und Nr. 123 - Karnevalsfest - sowie Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 - HVBG-Info 1994, 413 Vereinsheimbau).
  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89

    Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte

    Für den Versicherungsschutz in der Unfallversicherung nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO reicht schon das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses aus; die Entgeltlichkeit des Beschäftigungsverhältnisses ist nicht Voraussetzung der Versicherung (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).
  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 17 U 311/18

    Keine Wie-Beschäftigung bei unternehmerähnlicher Tätigkeit

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92

    Unfallversicherung - Bauvorhaben - Sportverein

  • BSG, 02.09.2021 - B 12 KR 3/21 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Telefoninterviewer

  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 59/87

    Zuständiger Versicherungsträgers bei der durch die Ausbildungsordnung

  • LSG Hessen, 18.01.1989 - L 3 U 1375/86

    UV-Beitragspflicht (§§ 723 Abs. 1, 728 Abs. 3 RVO) bei einer Bau-BG für nicht

  • LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01

    Rentenversicherungspflicht für bei einem Taxiunternehmen arbeitende Studierende ;

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2000 - L 3 U 303/98

    Kein UV-Schutz bei Vorbereitungen für ein Dorf- und Heimatfest durch einen

  • BSG, 08.10.1981 - 2 RU 50/80

    Unfallversicherungsschutz - Gewerkschaftsmitglied - Tätigkeit als Streikhelfer

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